Die Therapie erfolgt unter Schweigepflicht. Ob die Behandlung für Sie kostenlos ist, hängt vom Wohnort und vom Standort ab. Für Menschen mit Wohnsitz in den Kantonen Zürich und Luzern sowie in Liechtenstein ist sie kostenlos. Sonst wird sie in der Regel über die Grundversicherung abgerechnet; dann gelten Franchise und Selbstbehalt, und die Krankenkasse erfährt von der Behandlung. Was für Sie gilt, steht auf der Seite des Standorts.
Im Verlauf der Therapie lernen die Teilnehmenden
- sexuelle Übergriffe und die Nutzung von Missbrauchsabbildungen (juristisch: verbotene Pornografie mit Minderjährigen) zu verhindern
- ihre sexuelle Präferenz zu akzeptieren und in ihr Selbstbild zu integrieren
- Beziehungen und Kontakte zu anderen Menschen zu stärken
- mit Scham, Angst und Niedergeschlagenheit umzugehen
- ihre sexuellen Wünsche und Bedürfnisse angemessen wahrzunehmen und zu bewerten
- fremdgefährdende Entwicklungen zu identifizieren und zu bewältigen
Ob Angehörige einbezogen werden können, erfahren Sie beim Standort. Die Behandlung folgt einem strukturierten Therapieplan, berücksichtigt aber die individuellen Bedürfnisse und erfolgt in Absprache mit den Teilnehmenden. Sie integriert psychotherapeutische, sexualwissenschaftliche, medizinische und psychologische Ansätze sowie die Möglichkeit einer zusätzlichen medikamentösen Unterstützung. Medikamente nur, wenn Sie es möchten; Sie entscheiden das gemeinsam mit den Behandelnden. Wie oft und wie lange die Therapie stattfindet, steht unter «Wie lange dauert die Therapie?».