Zur Erklärung zur Barrierefreiheit in Leichter Sprache

Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit

Öffentliche Stelle / Geltungsbereich

Charité – Universitätsmedizin Berlin, Institut für Sexualwissenschaft und Sexualmedizin

Wir bemühen uns, unseren Webauftritt barrierefrei zu gestalten. Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (BIKTG Bln) verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0.

Das Berliner Gesetz gilt, weil die Charité als öffentliche Stelle des Landes Berlin auch diese Website anbietet. Die Therapieangebote in der Schweiz stellen andere Einrichtungen bereit.

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für das Angebot kein-taeter-werden.ch mit allen Unterseiten.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 27. Oktober 2026 erstellt.

Die Aussagen dieser Erklärung wurden zuletzt am 27. Oktober 2026 überprüft.

Die Überprüfung der digitalen Barrierefreiheit wurde durchgeführt von der oben aufgeführten öffentlichen Stelle durch eine Selbstbewertung.

Geprüft haben wir am 26. Oktober 2026 die Startseite und die Seite für Hilfesuchende mit einem Prüfprogramm, in der Breite eines Smartphones und eines grossen Bildschirms, jeweils hell und dunkel, dazu alle Videos, Audiobeiträge und PDF-Dokumente. Nach den Korrekturen haben wir mit demselben Verfahren erneut geprüft.

Wie barrierefrei ist das Angebot?

Dieser Webauftritt ist teilweise barrierefrei. Es werden nur teilweise die Anforderungen der BITV 2.0 erfüllt.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Die nachstehend aufgeführten Bereiche sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit BITV 2.0

Teilbereiche, die nicht barrierefrei sind:

Barriere: Keine Erläuterungen in Gebärdensprache

Beschreibung
Auf dieser Website gibt es keine Videos in Gebärdensprache. Es fehlen damit die Erläuterungen zu den wesentlichen Inhalten, zur Navigation, zu dieser Erklärung und zu weiteren Informationen in Gebärdensprache und Leichter Sprache.Anforderung: § 4 BITV 2.0 mit Anlage 2 Teil 1
Massnahmen
Keine.
Zeitplan
Keiner.
Barrierefreie Alternative
Dieselben Inhalte stehen als Text auf der Website und in Leichter Sprache. Fragen beantworten wir per E-Mail oder per Post.

Kein Anwendungsfall

Diese Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich des Barrierefreien IKT Gesetzes Berlin.

Ausnahmen, die nicht barrierefrei sein müssen (aufgrund des BIKTG Bln, § 4 Absatz 4)

Inhalt
Videos, die vor dem 23. September 2020 veröffentlicht wurden
Beschreibung
Aufgezeichnete Medien aus der Zeit vor dem 23. September 2020 müssen nicht barrierefrei sein. Sie haben teilweise keine Untertitel.
Barrierefreie Alternative
Brauchen Sie einen Inhalt in anderer Form, schreiben Sie uns.
Inhalt
Fernseh- und Radiobeiträge in der Mediathek
Beschreibung
In der Mediathek zeigen wir Berichte von Sendern über das Präventionsnetzwerk, zum Beispiel von SRF und vom Deutschlandfunk. Die Sender haben diese Beiträge produziert und veröffentlicht. Wir haben sie weder bezahlt noch erstellt, und über ihren Inhalt entscheiden die Sender. Sie gelten deshalb als Inhalte Dritter, auch wenn wir eine Kopie auf unserer Website abspielen. Einige haben keine Untertitel oder keine Abschrift.
Barrierefreie Alternative
Brauchen Sie einen Inhalt in anderer Form, schreiben Sie uns.
Inhalt
Das Sonderheft der Zeitschrift «Sexuologie» zu zehn Jahren Präventionsnetzwerk (2021), ein PDF-Dokument
Beschreibung
Die Zeitschrift «Sexuologie» gibt die Deutsche Gesellschaft für Sexualmedizin, Sexualtherapie und Sexualwissenschaft (DGSMTW) heraus. Das Heft ist eine Ausgabe dieser Zeitschrift, und über die Zeitschrift entscheidet die Gesellschaft. Es gilt deshalb als Inhalt Dritter, auch wenn wir eine Kopie zum Herunterladen anbieten. Der Datei fehlen die Angabe der Sprache und eine vollständige Struktur für Vorleseprogramme.
Barrierefreie Alternative
Brauchen Sie einen Inhalt in anderer Form, schreiben Sie uns.
Inhalt
Weitere Inhalte anderer Anbieter
Beschreibung
Videos, die wir von YouTube einbinden, und Dokumente anderer Stellen, zum Beispiel der Bericht des Bundesrates. Wir haben sie weder bezahlt noch erstellt und haben sie nicht in der Hand.
Barrierefreie Alternative
Brauchen Sie einen Inhalt in anderer Form, schreiben Sie uns.

Feedbackmechanismus/Barrieren melden

Sie möchten Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit oder bestehende Barrieren melden? Sie können etwas auf unserer Website nicht ausreichend wahrnehmen, bedienen oder verstehen? Sie benötigen Informationen in einer barrierefreien Form? Dann informieren Sie uns bitte.

Bitte nennen Sie die Adresse der Seite und beschreiben Sie kurz das Problem. Sie können uns auch ohne Namen schreiben. Wir antworten spätestens nach einem Monat.

Kontakt zur Ansprechperson der öffentlichen Stelle:

E-Mail: ktw@charite.de

Post: Charité – Universitätsmedizin Berlin, Institut für Sexualwissenschaft und Sexualmedizin, Luisenstrasse 57, 10117 Berlin, Deutschland

Durchsetzungsverfahren (Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit)

Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, Sie innerhalb von einem Monat keine Antwort erhalten haben oder die Antwort unzureichend war, können Sie sich an die Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit wenden und ein Durchsetzungsverfahren anstreben. Sie ist zuständig, weil die Charité diese Website anbietet.

Bitte kontaktieren Sie immer zuerst die betroffene öffentliche Stelle!